Sicherheit und Jugendschutz
Produkte mit Altersgrenze den Fächern zuordnen
- ca. 30 Minuten
- Schwierigkeit: Mittel
- 7 Schritte
- Stand 08.10.2026
Einzelne Schritte beschreiben den üblichen Ablauf; Menüpfade können je Gerät/Firmware abweichen.
Gilt für:
- ICT DCM5
- G-Snack Standard
- G-Snack Design
Passende Anleitungen:
Welche Fächer Ihr Automat erst nach einer Altersprüfung freigibt, legen Sie selbst fest: in Ihrer Sortimentsliste und in der Steuerung. Diese Anleitung zeigt, wie Sie jeden Artikel einer Regel des Jugendschutzgesetzes zuordnen, die Fächer planen und die Abfrage an der Steuerung SVE01 genau für diese Fächer einschalten.
Sie setzt voraus, dass die Altersverifikation ICT DCM5 eingebaut ist, wie in Altersverifikation mit ICT DCM5 einrichten beschrieben. Die Anleitung ist keine Rechtsberatung: Ob Ihr Sortiment an Ihrem Standort zulässig ist, klären Sie mit der zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt.
Bevor Sie starten
Die Steuerung fragt das Alter nur ab, wenn unter Set time age control ein Zeitfenster aktiv ist. Das richten Sie in Schritt 6 der DCM5-Anleitung ein.
Werkzeuge
- Sortimentsliste mit Fach, Wahlnummer und Artikel
- Schlüssel des Automaten und Servicepasswort der Steuerung
- Eigener Personalausweis oder Führerschein für den Testkauf
Voraussetzungen
- Altersverifikation ICT DCM5 eingebaut, Zeitfenster aktiv
- Zulässigkeit des Sortiments am Standort geklärt
- Zustimmung des Standortgebers zu Artikeln mit Altersgrenze
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Schritt 1 von 7: Jeden Artikel einer Regel zuordnen
Erledigt
Gehen Sie die Sortimentsliste Zeile für Zeile durch und tragen Sie zu jedem Artikel die Regel und den Eintrag für das Fach ein:
Artikel Regel Im Automaten Eintrag in der Liste Tabakwaren, auch Kau- und Schnupftabak und Tabak-Sticks zum Erhitzen § 10 Abs. 1 und 2 JuSchG: nicht an Kinder und Jugendliche nur mit technischer Vorrichtung, ständiger Aufsicht oder an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort ab 18, Fach mit Prüfung E-Zigaretten, auch zum Einmalgebrauch, Liquids und Tanks, mit oder ohne Nikotin § 10 Abs. 1, 2 und 4 JuSchG wie Tabakwaren ab 18, Fach mit Prüfung Bier, Wein, Sekt und Mischungen davon § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG: nicht unter 16 Jahren nur nach § 9 Abs. 3 JuSchG, mit einer Sperre für alle unter 18 ab 18, Fach mit Prüfung Spirituosen, Mischgetränke mit Spirituosen und Alkopops § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG, § 20 Nr. 1 GastG kein Verkauf durch Automaten, auch nicht mit Altersprüfung nicht einlegen Energy-Drinks keine gesetzliche Altersgrenze ohne Vorgabe Prüfung freiwillig, siehe Schritt 6 alle übrigen Artikel keine ohne Vorgabe Fach ohne Prüfung Für Alkohol genügt Technik allein nicht: Nach § 9 Abs. 3 JuSchG muss der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort oder in einem gewerblich genutzten Raum stehen und dort technisch oder durch ständige Aufsicht gesichert sein. Die Sperre muss nach dem Wortlaut Kinder und Jugendliche ausschließen, also alle unter 18; so verlangt es etwa die Stadt Coburg in ihrem Merkblatt, andere Behörden legen es milder aus. Ein frei zugänglicher Außenautomat für Bier ist auch mit Altersprüfung nicht zulässig.
§ 20 Nr. 1 GastG verbietet, Spirituosen und überwiegend alkoholhaltige Lebensmittel durch Automaten anzubieten. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat 2026 entschieden, dass das auch für Mischgetränke mit Spirituosen in einem Automatenkiosk ohne Personal gilt. Einige Länder mit eigenem Gaststättengesetz regeln das abweichend; klären Sie es dort mit der Behörde.
Prüfen
Jede Zeile der Sortimentsliste hat eine Regel und einen Eintrag für das Fach.
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Schritt 2 von 7: Neue Produktarten vorher klären
Erledigt
Manche Produkte dürfen in Deutschland gar nicht oder nicht über Automaten verkauft werden. Legen Sie neue Produktarten erst ein, wenn ihre Einordnung geklärt ist:
- Snus und anderer Tabak zum oralen Gebrauch: Das Inverkehrbringen ist nach § 11 TabakerzG verboten.
- Tabakfreie Nikotinbeutel: Die Lebensmittelüberwachung, etwa das bayerische Landesamt, stuft sie als nicht verkehrsfähig ein.
- Lachgas: Seit 12.04.2026 ist der Handel über Automaten nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten.
- CBD-Lebensmittel: Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist keine Fallgestaltung bekannt, in der sie verkehrsfähig wären.
- E-Zigaretten: Wer sie anbietet, muss Altgeräte nach § 17 Abs. 1a ElektroG am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen; wie das an Ihrem Standort geht, klären Sie vorab.
Prüfen
Für jede neue Produktart liegt eine schriftliche Auskunft vor, oder der Artikel bleibt draußen.
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Schritt 3 von 7: Fächer für Artikel mit Altersgrenze planen
Erledigt
Legen Sie Artikel mit Altersgrenze in eigene Fächer und mischen Sie sie nie mit anderen Artikeln im selben Fach. Fassen Sie diese Fächer möglichst zusammen, etwa auf einer Ebene; so behält auch eine Vertretung beim Befüllen den Überblick.
Die Wahlnummer ist die Nummer, die Ihre Kunden am Automaten eingeben. Sie brauchen sie in Schritt 5.
Prüfen
Sie haben eine Liste aller Wahlnummern, die eine Altersprüfung brauchen.
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Schritt 4 von 7: Mindestalter festlegen
Erledigt
Öffnen Sie das Programmiermenü der SVE01 und legen Sie unter Age limit das Mindestalter fest. Der Eintrag erscheint erst, wenn unter Set time age control ein Zeitfenster aktiv ist, und er wirkt nur mit Geräten, die über MDB angeschlossen sind.
Stellen Sie 18 ein: Für Tabakwaren und E-Zigaretten gilt 18, und für Bier und Wein verlangt der Wortlaut von § 9 Abs. 3 JuSchG eine Sperre für alle unter 18. Eine strengere Prüfung als vorgeschrieben ist zulässig, eine mildere nicht.
Prüfen
Age limit steht auf 18.
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Schritt 5 von 7: Fächer in der Steuerung freischalten
Erledigt
Unter Set product age control schalten Sie die Abfrage je Wahlnummer ein (Enable) oder aus (Disable). Gehen Sie Ihre Liste aus Schritt 3 der Reihe nach durch:
Nach einer erfolgreichen Prüfung bleibt die Freigabe laut Programmierhandbuch 20 Sekunden für weitere Käufe bestehen. Einige Behörden verlangen für Alkohol eine neue Prüfung bei jedem Kauf; die Stadt Coburg etwa lässt eine Prüfung nur für einen Kauf gelten. Bieten Sie Alkohol an, klären Sie mit der Behörde, ob die Freigabe von 20 Sekunden zulässig ist, und sprechen Sie uns an.
Prüfen
Die Wahlnummern auf Enable stimmen genau mit den Fächern mit Altersgrenze in Ihrer Sortimentsliste überein.
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Schritt 6 von 7: Energy-Drinks freiwillig einbeziehen
Erledigt
Für Energy-Drinks gibt es keine gesetzliche Altersgrenze; eine Prüfung ist freiwillig. Möchten Sie sie trotzdem nur an Erwachsene abgeben, etwa an Schulen oder an Standorten mit jungem Publikum, schalten Sie ihre Wahlnummern wie in Schritt 5 auf Enable. Dann gilt für diese Fächer dasselbe Mindestalter wie für die übrigen Fächer mit Prüfung.
Halten Sie die Entscheidung in der Sortimentsliste fest und sprechen Sie sie mit dem Standortgeber ab.
Prüfen
Ihre Liste zeigt für Energy-Drinks, ob Sie freiwillig prüfen, und die Steuerung ist entsprechend eingestellt.
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Schritt 7 von 7: Befüllung und Sortimentswechsel absichern
Erledigt
Die Zuordnung wirkt nur, wenn alle, die befüllen, sie kennen und einhalten:
Kommen erstmals Tabak, Alkohol oder Shisha-Produkte in den Automaten, verlangen die Zahlungsdienstleister laut Nayax GmbH Fotos als Nachweis der Altersverifikation; wie Sie sie einreichen, zeigt Schritt 10 der DCM5-Anleitung. Machen Sie nach jeder Sortimentsänderung einen Testkauf und halten Sie ihn fest, wie in Alterskontrolle testen und dokumentieren beschrieben.
Prüfen
Die Liste an der Tür, die Einstellung der Steuerung und die Belegung der Fächer stimmen überein.
Fehlerbehebung
Ein Fach mit Tabak gibt ohne Prüfung aus
Nehmen Sie die Artikel sofort aus dem Fach. Prüfen Sie, ob unter Set time age control ein Zeitfenster für die aktuelle Uhrzeit aktiv ist und ob die Wahlnummer unter Set product age control auf Enable steht. Legen Sie die Artikel erst nach einem erfolgreichen Test wieder ein.
Ein Fach ohne Altersgrenze verlangt einen Ausweis
Die Wahlnummer steht versehentlich auf Enable. Stellen Sie sie auf Disable und machen Sie einen Testkauf.
Ein Artikel passt in keine Zeile der Tabelle
Legen Sie ihn nicht ein. Klären Sie die Einordnung mit der zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt und halten Sie die Auskunft schriftlich fest.
Fertig
Glückwunsch: Sie haben alle Schritte dieser Anleitung erledigt.
Jeder Artikel hat seine Regel, und die Steuerung fragt das Alter genau in den Fächern ab, die es brauchen. Testen und dokumentieren Sie die Einstellung jetzt mit Alterskontrolle testen und dokumentieren. Die Rechtslage im Einzelnen erklärt Jugendschutz am Automaten: Gesetz und Praxis.
Bei Fragen zur Einstellung Ihrer Steuerung erreichen Sie uns telefonisch unter 0151 6798 2199 oder über die Kontaktseite.
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