Lebensmittel und Jugendschutz
Jugendschutz am Automaten: Gesetz und Praxis
- Lesezeit 4 Min.
- Stand 10.10.2026
Für Tabak, nikotinhaltige Produkte und Alkohol enthält das Jugendschutzgesetz eigene Regeln für Automaten. Sie entscheiden, ob ein Artikel überhaupt in den Automaten darf und welche Sicherung der Standort braucht. Dieser Beitrag ordnet die Vorschriften und zeigt, wie Sie sie im Betrieb umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tabak und E-Zigaretten dürfen in der Öffentlichkeit nur aus Automaten kommen, die an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort stehen oder sie durch Technik oder Aufsicht ausschließen.
- Für Alkohol genügt Technik allein nicht: Der Automat muss zusätzlich in einem gewerblich genutzten Raum stehen.
- Spirituosen dürfen nach dem Gaststättengesetz gar nicht über Automaten angeboten werden.
- Für Energy-Drinks gibt es keine gesetzliche Altersgrenze; eine freiwillige Altersprüfung ist möglich.
- Auch der Standortgeber kann für den Jugendschutz mitverantwortlich sein.
Was das Gesetz für Automaten regelt
| Artikel | Abgabe an Jugendliche | Automat in der Öffentlichkeit nur |
|---|---|---|
| Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse | verboten (§ 10 Abs. 1 JuSchG) | an unzugänglichem Ort oder mit technischer Vorrichtung oder ständiger Aufsicht (§ 10 Abs. 2) |
| nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas | wie Tabak (§ 10 Abs. 4) | wie Tabak |
| Bier, Wein, Sekt | nicht unter 16 Jahren (§ 9 Abs. 1) | an unzugänglichem Ort oder im gewerblich genutzten Raum mit Technik oder Aufsicht (§ 9 Abs. 3) |
| andere alkoholische Getränke | nicht an Minderjährige (§ 9 Abs. 1) | wie Bier; Spirituosen gar nicht (§ 20 GastG) |
| Energy-Drinks | keine gesetzliche Grenze | keine Vorgabe |
Verstöße gegen diese Regeln sind Ordnungswidrigkeiten, für die das Jugendschutzgesetz hohe Geldbußen vorsieht (§ 28 JuSchG). In Ländern mit eigenem Gaststättengesetz prüfen Sie zusätzlich das Landesrecht.
Öffentlichkeit, unzugänglicher Ort, gewerblicher Raum
Die Regeln gelten in der Öffentlichkeit, also überall, wo grundsätzlich jeder Zutritt hat, etwa an Bahnhöfen, in Einkaufszentren oder im Freien. Ein für Kinder und Jugendliche unzugänglicher Ort ist ein Bereich, den tatsächlich nur Erwachsene betreten. Ein Pausenraum ist das nach unserer Lesart nicht automatisch, denn auch Auszubildende unter 18 Jahren haben dort Zugang.
Für Alkohol verlangt § 9 Abs. 3 JuSchG neben Technik oder Aufsicht zusätzlich einen gewerblich genutzten Raum. Ein frei zugänglicher Außenautomat für Bier ist damit auch mit Altersprüfung nicht zulässig; so beschreibt es auch die Stadt Karlsruhe in ihrem Merkblatt zu Warenautomaten.
Nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kann der Standortgeber wegen seiner Mitwirkung ebenfalls in die Verantwortung kommen. Regeln Sie Artikel mit Altersgrenze deshalb im Aufstellungsvertrag und holen Sie seine Zustimmung ein.
Technik und Energy-Drinks
Eine technische Vorrichtung muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche die Ware nicht entnehmen können. Verbreitet sind Ausweisleser: Geräte wie die ICT DCM5 prüfen das Geburtsdatum auf Personalausweis oder Führerschein und geben nur die eingerichteten Fächer frei.
An unseren Automaten mit Nayax-Terminal übernimmt die DCM5 die Altersprüfung, denn mit Kreditkarten und anderen internationalen Kartensystemen lässt sich das Alter nicht prüfen. Eine von Nayax angekündigte Prüfung im Bezahlvorgang beobachten wir; ob sie als technische Vorrichtung anerkannt wird, ist offen. Die Altersverifikation ICT DCM5 gibt es bei uns als Extra zu einem Kartenpaket.
Für Energy-Drinks gibt es mit Stand 07.10.2026 keine gesetzliche Altersgrenze. Eine Länderinitiative im Bundesrat und Forderungen aus dem Bundestag zielen auf ein Verkaufsverbot unter 16 Jahren. An Schulen empfehlen wir, auf Energy-Drinks zu verzichten oder sie nur mit Altersprüfung anzubieten.
So gehen Sie vor
- Sortiment einordnen: Jeder Artikel bekommt seine Regel aus der Tabelle.
- Standort prüfen: öffentlich zugänglich, unzugänglicher Ort oder gewerblich genutzter Raum.
- Verfahren wählen: Ausweisleser oder ständige Aufsicht; an Automaten mit Nayax-Terminal die DCM5.
- Standortgeber einbinden: Artikel mit Altersgrenze im Vertrag festhalten.
- Einrichten und testen: Fächer mit Altersgrenze einrichten und mit Testkarten prüfen; Schritt für Schritt zeigt das die Anleitung Altersverifikation mit ICT DCM5 einrichten im Hilfe-Center.
- Nach jeder Sortimentsänderung: Testkauf machen und dokumentieren.
Checkliste
- Sortimentsliste mit Altersgrenze je Fach
- Zulässigkeit am Standort geklärt
- Absprache mit dem Standortgeber im Vertrag
- Altersprüfung eingerichtet und getestet
- Testkäufe dokumentiert
Quellen
- Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 9 Abs. 1 und 3, § 10 Abs. 1, 2 und 4, § 28
- Gaststättengesetz (GastG), § 20 Nr. 1
- Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt: Merkblatt „Aufstellung von Warenautomaten“
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Sachstand „Verkaufsautomaten“
- Landtag Schleswig-Holstein: Initiative für Energy-Drinks erst ab 16
- Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft und Initiative Deutsche Zahlungssysteme: Kartenzahlung am Automaten
- Gesetzestexte: Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz, abgerufen am 07.10.2026
Zu welchen Geräten die DCM5 passt, zeigt der Beitrag Altersverifikation am Automaten; wie Sie das Sortiment mit dem Standortgeber abstimmen, der Beitrag Jugendschutz: Tabak und Energy-Drinks. Antworten auf Einzelfragen finden Sie unter den häufigen Fragen zur Zahlung.
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ICT DCM5 Altersverifikation
Altersprüfung per Ausweis für Tabak ohne Personal; für Energy-Drinks freiwillig.
490 € netto
Mehr ansehen:Zahlungssysteme
FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Darf ich Tabak, E-Zigaretten oder Alkohol im Automaten verkaufen?
Tabak und E-Zigaretten dürfen in der Öffentlichkeit nur aus Automaten kommen, die an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort stehen oder sie mit Technik wie der ICT DCM5 oder durch ständige Aufsicht ausschließen. Für Bier, Wein und Sekt genügt Technik allein nicht: Der Automat muss an einem solchen Ort oder in einem gewerblich genutzten Raum mit Altersprüfung stehen; Spirituosen verbietet das Gaststättengesetz, Landesrecht kann abweichen. Energy-Drinks haben keine gesetzliche Altersgrenze, eine Prüfung ist freiwillig. Diese Antwort ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Wie funktioniert die Altersverifikation?
Die Altersverifikation ICT DCM5 prüft das Alter per Ausweis direkt am Automaten. Damit verkaufen Sie Tabak ohne Personal; für Energy-Drinks gibt es keine gesetzliche Altersgrenze, eine Prüfung ist freiwillig. Beim X10 Dual Screen ist sie in Premium enthalten; für G-Snack, Kombi- und Tischgeräte sowie das Brain von SandenVendo gibt es sie als Extra für 490 € netto, immer zusammen mit einem Kartenpaket. Für welche Fächer Sie die Prüfung einschalten und wie Sie sie testen, zeigen die Anleitungen Produkte mit Altersgrenze den Fächern zuordnen und Alterskontrolle testen und dokumentieren.
Kann das Kartenterminal das Alter meiner Kunden prüfen?
Mit Kreditkarten und anderen internationalen Kartensystemen lässt sich das Alter nicht prüfen, deshalb übernimmt an unseren Automaten mit Nayax-Terminal der Ausweisleser ICT DCM5 die Altersprüfung. Eine von Nayax angekündigte Prüfung im Bezahlvorgang beobachten wir; ob sie als technische Vorrichtung im Sinne des Jugendschutzgesetzes gilt, ist offen. Wie Sie die DCM5 einbauen und die Abfrage je Fach einstellen, zeigt die Anleitung Altersverifikation mit ICT DCM5 einrichten.
Welche Produkte lassen sich im Automaten verkaufen?
In Spiralautomaten wie dem X10 Dual Screen oder dem G-Snack verkaufen Sie Snacks, Getränke in Dosen und Flaschen sowie Alltagsartikel wie Hygieneprodukte. Spiralabstände, Ebenenhöhen und Dosenhalter passen wir an Ihr Sortiment an, damit schmale und breite Produkte zuverlässig ausgegeben werden. Für gekühlte Frischware, Tiefkühlgerichte, Heißgetränke oder sperrige Ware gibt es passende SandenVendo-Geräte wie den G-Frozen, die Kaffeeautomaten oder den Matrix Locker.
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