Kapitel 1 von 6 · ca. 6 Min.
Pflichten und Ansprechpartner
Abgeschlossen
Welche Pflichten gelten, hängt von Sortiment, Standort und Unternehmensform ab. Für jedes Thema gibt es eine zuständige Stelle, von der Gewerbebehörde bis zur Lebensmittelüberwachung. Dieses Kapitel ordnet die Kernpflichten und zeigt, wo Sie sie vertiefen.
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Wo zeigen Sie den Automatenbetrieb als Gewerbe an?
Einmal bei der Gewerbebehörde Ihrer Hauptniederlassung
Den Automatenbetrieb zeigen Sie einmal bei der Gewerbebehörde Ihrer Hauptniederlassung an, nicht für jeden Automaten einzeln.
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Wer klärt, welche Umsatzsteuersätze für Ihr Sortiment gelten?
Ihr Steuerberater
Die Abgabe aus dem Automaten gilt steuerlich als Lieferung, der Steuersatz richtet sich nach der Ware; die Einordnung jedes Artikels prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater.
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Bei welcher Stelle registrieren Sie einen Automaten, der Lebensmittel verkauft?
Bei der Lebensmittelüberwachung am Standort des Automaten
Als Betreiber sind Sie Lebensmittelunternehmer und registrieren jeden Automaten bei der Lebensmittelüberwachung an seinem Standort, auch wenn Ihr Betrieb dort schon gemeldet ist.

