Aushang-Generator
Aushänge für Ihren Automaten
Betreiberangaben, Pfandrückgabe, Allergene, Videoüberwachung und mehr: Wählen Sie eine Vorlage, tragen Sie Ihre Angaben ein und drucken Sie den fertigen Aushang in A4 oder A5. Jede Vorlage nennt ihre Rechtsgrundlage; Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser.
Muster ohne Rechtsberatung – prüfen Sie Angaben und Rechtsstand vor dem Aushängen.
- Rechtsgrundlage je Vorlage
- A4 oder A5 hoch
- Eingaben bleiben im Browser
Für Vorschau und Druck braucht der Aushang-Generator JavaScript. Welche Aushänge an den Automaten gehören und welche Rechtsgrundlage gilt, zeigt die Übersicht unten.
Muster ohne Rechtsberatung – prüfen Sie Angaben und Rechtsstand vor dem Aushängen. Drucken Sie über den Druckdialog Ihres Browsers; dort speichern Sie den Aushang auch als PDF.
Was an den Automaten gehört
Je Aushang, wann er gilt und auf welcher Rechtsgrundlage; mit einem Klick öffnen Sie die Vorlage.
| Aushang | Wann | Rechtsgrundlage | Vorlage |
|---|---|---|---|
| Betreiberangaben Pflicht | An jedem Automaten, ab dem Tag der Aufstellung. | Name mit ausgeschriebenem Vornamen, ladungsfähige Anschrift und Anschrift der Hauptniederlassung, bei Eintragung im Handelsregister auch die Firma: § 14 Abs. 3 GewO. | Vorlage öffnen: Betreiberangaben |
| Pfandrückgabe Empfehlung | Bei Getränken in Einwegflaschen oder Dosen. Pflicht ist die Rücknahme in zumutbarer Entfernung; das Schild nennt die Stelle. | Beim Verkauf aus Automaten gewährleistet der Betreiber die Rücknahme in zumutbarer Entfernung: § 46 Abs. 2 VerpackDG; das Pfand steht neben dem Preis: § 7 PAngV. | Vorlage öffnen: Pfandrückgabe |
| Eigener Becher Pflicht im Einzelfall | An öffentlich zugänglichen Heißgetränkeautomaten, die eigene Becher der Kunden befüllen; Automaten nur für Beschäftigte im Betrieb sind ausgenommen. | Wer Heißgetränke erst beim Verkauf in Einwegbecher füllt, bietet auch Mehrweg an: § 60 Abs. 1 VerpackDG; am Automaten genügt das Befüllen eigener Becher mit deutlich sicht- und lesbarem Schild: § 61 Abs. 2 und 4 VerpackDG. | Vorlage öffnen: Eigener Becher |
| Allergene und Zusatzstoffe Pflicht im Einzelfall | Bei Heißgetränken und anderer loser Ware sowie bei selbst abgepackter Ware; vorverpackte Markenware trägt die Angaben auf der Packung. | Allergene loser Ware wie Heißgetränke gut sichtbar vor dem Kauf: § 4 Abs. 2 und 3 LMIDV; Pflichtangaben selbst abgepackter Ware auf einem Schild am Automaten: § 4 Abs. 1 LMIDV; Zusatzstoffe: § 5 LMZDV. | Vorlage öffnen: Allergene und Zusatzstoffe |
| Preisliste Pflicht im Einzelfall | Wenn die Preise nicht schon am Fach oder im Display stehen; Kunden sehen den Endpreis vor dem Kauf. | Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer vor dem Kauf erkennbar; das Pfand steht neben dem Preis und wird nicht eingerechnet: § 7 PAngV. | Vorlage öffnen: Preisliste |
| Jugendschutz Empfehlung | Bei Tabakwaren, E-Zigaretten, Bier, Wein oder Sekt im Sortiment; Pflicht ist die Altersprüfung selbst, das Schild erklärt sie. | Tabakwaren und E-Zigaretten nicht an Kinder und Jugendliche, im Automaten nur mit Altersprüfung oder an unzugänglichem Ort: § 10 Abs. 1 und 2 JuSchG; Bier, Wein und Sekt nicht unter 16 Jahren, im Automaten nur an unzugänglichem Ort oder in gewerblich genutzten Räumen mit Altersprüfung oder Aufsicht: § 9 Abs. 1 und 3 JuSchG; Spirituosen nie im Automaten: § 20 GastG. | Vorlage öffnen: Jugendschutz |
| Videoüberwachung Pflicht im Einzelfall | Wenn eine Kamera den Automaten oder den Bereich davor erfasst; der Standortgeber muss der Kamera zustimmen. | Kameras privater Betreiber nur nach dokumentierter Abwägung und mit Hinweisschild vor dem erfassten Bereich: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f und Art. 12 ff. DSGVO, Musterschild der Datenschutzkonferenz. | Vorlage öffnen: Videoüberwachung |
| Störung und Kontakt Empfehlung | An jedem Automaten: Legen Sie vorab fest, wie Kunden nach einem Fehlkauf ihr Geld zurückbekommen. | Keine gesetzliche Pflicht; empfohlen. | Vorlage öffnen: Störung und Kontakt |
| Eigentumshinweis Empfehlung | An jedem Automaten auf fremder Fläche, besonders bei Leasing. | Der Gerichtsvollzieher prüft das Eigentum in der Regel nicht und lässt nur offensichtlich fremde Sachen stehen; eine Plakette hilft bei einer Pfändung gegen den Standortgeber: Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA), Pfändung von Sachen Dritter. | Vorlage öffnen: Eigentumshinweis |
Muster ohne Rechtsberatung – prüfen Sie Angaben und Rechtsstand vor dem Aushängen.
Die Vorlagen sind Muster auf Grundlage unserer Beiträge zu Recht und Betrieb und keine Rechtsberatung. Sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall; verbindlich sind der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Behörde. Prüfen Sie vor dem Aushängen, ob Text und Angaben zu Ihrem Standort passen.
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