Recht und Pflichten
Steuern beim Automatenbetrieb
- Lesezeit 5 Min.
- Stand 07.10.2026
Wer Automaten betreibt, ist steuerlich Unternehmer. Wie viel Umsatzsteuer anfällt, was Sie absetzen und wie Sie den Automaten abschreiben, folgt festen Regeln, die dieser Beitrag im Grundsatz erklärt. Die Entscheidung für Ihren Fall treffen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verkauf aus einem Automaten ist steuerlich immer eine Lieferung; der Steuersatz richtet sich nach der Ware.
- Snacks fallen meist unter 7 %, Getränke unter 19 %, auch Wasser in Flaschen und Kaffee aus dem Automaten.
- Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer aus dem Kauf des Automaten abziehen.
- Ware, Standgeld, Strom, Kartengebühren und Abschreibung sind Betriebsausgaben.
- Die amtliche AfA-Tabelle nennt für Warenautomaten 5 Jahre Nutzungsdauer, für Getränkeautomaten 7 Jahre.
Umsatzsteuer: Der Steuersatz folgt der Ware
Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist die Abgabe von Waren aus Verkaufsautomaten stets eine Lieferung. Die Regeln für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen spielen deshalb keine Rolle; maßgeblich ist, was im Fach liegt.
| Artikel | Steuersatz in der Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Schokolade, Riegel, Zuckerwaren, Gebäck | 7 % | Anlage 2 UStG |
| Chips, Nüsse, Trockenfrüchte | 7 % | Anlage 2 UStG |
| Softdrinks, Energy-Drinks, Säfte | 19 % | Regelsteuersatz |
| Wasser in Flaschen | 19 % | Anlage 2 nimmt abgefülltes Trinkwasser aus |
| Kaffee- und Teegetränke aus dem Automaten | 19 % | Getränk, nicht Kaffee als Ware |
| bestimmte Milchmischgetränke | 7 % möglich | Anlage 2 UStG, Milchanteil prüfen |
Die Einordnung hängt im Einzelfall vom Zolltarif ab. Legen Sie für jeden Artikel den Steuersatz fest und lassen Sie die Liste einmal von Ihrem Steuerberater prüfen. Bei gleichem Endpreis ist der Nettoerlös eines Artikels mit 7 % höher als der eines Artikels mit 19 %; berücksichtigen Sie das bei Ihren Preisen.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Nach § 19 Abs. 1 UStG sind Ihre Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen, etwa aus dem Kauf des Automaten, des Kartenterminals oder der Ware.
Sie können gegenüber dem Finanzamt auf die Regelung verzichten; der Verzicht bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Was günstiger ist, hängt von Investition, Sortiment und erwarteten Umsätzen ab. Rechnen Sie beide Wege mit Ihrem Steuerberater durch, bevor Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben.
Standgeld, Betriebsausgaben und Abschreibung
Das Recht, einen Automaten auf fremder Fläche aufzustellen, ist umsatzsteuerlich keine steuerfreie Grundstücksvermietung, sondern eine Leistung eigener Art. Ist der Standortgeber Unternehmer und nicht Kleinunternehmer, stellt er Ihnen Umsatzsteuer auf Standgeld oder Provision in Rechnung. Vereinbaren Sie Beträge deshalb zuzüglich Umsatzsteuer und halten Sie fest, ob er eine Rechnung schreibt oder Sie per Gutschrift abrechnen.
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Beim Automaten sind das vor allem:
- Wareneinkauf und Verbrauchsmaterial wie Becher
- Standgeld oder Provision und Strom, wenn Sie ihn bezahlen
- Gebühren für Kartenzahlung und Telemetrie
- Versicherung, Wartung, Reparaturen und Ersatzteile
- Fahrten zu den Standorten sowie Leasing- oder Mietraten
Den Kaufpreis des Automaten verteilen Sie über die Nutzungsdauer. Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums nennt für Warenautomaten 5 Jahre und für Getränkeautomaten 7 Jahre; wie ein Kombiautomat einzuordnen ist, klärt Ihr Steuerberater. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist statt gleichbleibender Beträge auch die fallende Abschreibung erlaubt, mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto, die selbständig nutzbar sind, setzen Sie im Jahr der Anschaffung voll ab (§ 6 Abs. 2 EStG). Ob ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für Automaten an fremden Standorten in Frage kommt, prüft Ihr Steuerberater.
Ihren Überschuss versteuern Sie als Einzelunternehmer mit der Einkommensteuer. Auf den Gewerbeertrag erhebt die Gemeinde Gewerbesteuer; für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dabei ein Freibetrag.
So gehen Sie vor
- Kleinunternehmer prüfen: die Entscheidung mit dem Steuerberater treffen und im Fragebogen angeben.
- Steuersätze festlegen: jeden Artikel einordnen und die Liste prüfen lassen.
- Preise kalkulieren: Endpreise mit dem richtigen Steuersatz berechnen.
- Belege sammeln: Einkauf, Standgeld, Abrechnungen des Zahlungsanbieters und Leerungslisten geordnet ablegen.
- Voranmeldungen: bei Regelbesteuerung die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht abgeben.
- Abschreibung: Nutzungsdauer und Methode für Automat und Zubehör festlegen.
Checkliste
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung dokumentiert
- Steuersatz je Artikel festgelegt
- Standgeld zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart
- Rechnungen und Gutschriften geordnet abgelegt
- Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode festgelegt
Quellen
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 mit Anlage 2 und § 19
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zu § 3 UStG (Lieferung aus Verkaufsautomaten) und zu § 4 Nr. 12 UStG (Recht zum Aufstellen von Automaten)
- Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main: Verfügung zum Steuersatz für Kaffeegetränke aus Automaten
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 und § 7g
- Bundesministerium der Finanzen: AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, Abschnitt Waren- und Dienstleistungsautomaten
- Gewerbesteuergesetz (GewStG), Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften
- Gesetzestexte: Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz, abgerufen am 07.10.2026
Wie sich Steuersatz, Standgeld und Kartengebühren auf Ihre Kalkulation auswirken, rechnen Sie im Automaten-Kalkulator mit eigenen Annahmen durch. Antworten auf Einzelfragen finden Sie unter den häufigen Fragen zum Betrieb; wie Sie Verkäufe und Bargeld aufzeichnen, zeigt der Beitrag Kassenführung und Belege am Automaten.
FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Welche Umsatzsteuer gilt für Verkäufe aus dem Automaten?
Die Abgabe aus einem Verkaufsautomaten gilt steuerlich immer als Lieferung, der Steuersatz richtet sich deshalb nach der Ware und nicht nach den Regeln für die Gastronomie. Viele Snacks wie Schokolade, Riegel, Chips oder Nüsse fallen in der Regel unter den ermäßigten Satz, Getränke einschließlich Wasser in Flaschen und Kaffeegetränke unter den Regelsatz. Prüfen Sie die Einordnung jedes Artikels mit Ihrem Steuerberater; wie Sie danach Preise festlegen, zeigt der Beitrag Verkaufspreise am Automaten festlegen. Diese Antwort ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.
Kauf oder Leasing: Welche Optionen gibt es?
Für alle Geräte bieten wir Kauf und Leasing an: Beim Kauf erwerben Sie den Automaten und sind Eigentümer ab Tag 1; Leasing gibt es über unsere Partnerbank ohne Mindestrate, Snackautomaten ab 100 € / Monat zzgl. MwSt., Tischgeräte entsprechend günstiger. Miete und Mietkauf gibt es nur für den X10 Dual Screen, auf Anfrage. Die genaue Rate nennen wir Ihnen mit dem Angebot.
Mit welchen laufenden Kosten muss ich im Betrieb rechnen?
Zu Kaufpreis oder Rate kommen vor allem Ware, Strom, ein mögliches Standgeld oder eine Beteiligung des Standortgebers, die Gebühren des Zahlungsanbieters für Kartenzahlungen sowie Versicherung, Reinigung und Verschleißteile. Den Jahresverbrauch Ihres Geräts finden Sie in den technischen Daten der Produktseite, soweit der Hersteller ihn angibt; die Kartengebühren richten sich nach Ihrem Vertrag mit dem Anbieter. Im Automaten-Kalkulator rechnen Sie mit Ihren eigenen Annahmen, und der Beitrag zu den Kosten eines Automaten erklärt die einzelnen Posten.
Was gehört in einen Aufstellungsvertrag mit dem Standortgeber?
Regeln Sie schriftlich, wo der Automat steht, wer Strom und Zugang stellt, welches Standgeld oder welche Beteiligung gilt, wie lange der Vertrag läuft und wer bei Schäden haftet. Ist der Standortgeber Unternehmer, fällt auf Standgeld oder Provision in der Regel Umsatzsteuer an, deshalb vereinbaren Sie Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Welche Klauseln wichtig sind, zeigt der Beitrag Der Aufstellungsvertrag in der Praxis, und mit dem Vertragsgenerator erstellen Sie ein Muster. Eine Vorlage ist keine Rechtsberatung: Lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen.
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