Recht und Pflichten

Datenschutz bei Kartenzahlung und Telemetrie

Wann am Automaten personenbezogene Daten anfallen, welche Verträge Sie mit Zahlungs- und Telemetrieanbietern brauchen und was für Kameras gilt.

  • Lesezeit 4 Min.
  • Stand 07.10.2026

Ein Automat erzeugt laufend Daten: Verkäufe, Füllstände, Störungen und bei Kartenzahlung auch Transaktionen. Ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dabei greift, hängt davon ab, ob sich Daten einer Person zuordnen lassen. Dieser Beitrag zeigt, wo das am Automaten der Fall ist und was Sie dann tun.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkaufs- und Füllstandsdaten ohne Bezug zu Personen sind keine personenbezogenen Daten.
  • Kartendaten verarbeitet der Zahlungsanbieter; klären Sie mit ihm, wer wofür verantwortlich ist.
  • Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
  • Eine Kamera ist nur nach dokumentierter Abwägung zulässig, mit Hinweisschild vor dem erfassten Bereich und kurzer Speicherdauer.
  • Kundenkarten, Apps oder Kameras machen Datenschutzhinweise nötig, etwa per QR-Code am Gerät.

Welche Daten am Automaten anfallen

DatenPersonenbezugWer verarbeitet
Verkäufe je Fach, Füllstände, Störungen, Temperaturenin der Regel keinerSie, über Telemetrie oder DEX
Kartenzahlung mit Karte, Betrag und ZeitpunktjaZahlungsanbieter und beteiligte Banken
Transaktionsberichte im Portal des Anbietersmöglich, etwa über gekürzte KartennummernSie und der Anbieter
Mitarbeiter- oder Kundenkarten, App-KontenjaSie als Verantwortlicher
VideoaufnahmenjaSie als Verantwortlicher

Wer Zahlungsdaten zur Abwicklung und Abrechnung im eigenen Namen verarbeitet, ist dafür selbst verantwortlich. Ob ein Anbieter für Sie als Auftragsverarbeiter oder als eigener Verantwortlicher tätig wird, steht in seinen Vertragsunterlagen; fragen Sie nach, wenn es dort nicht klar beschrieben ist.

Verträge und Sicherheit

Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, etwa eine Plattform, die Kundenkonten oder Mitarbeiterkarten für Sie speichert, schließen Sie mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Viele Anbieter stellen dafür einen Mustervertrag bereit. Prüfen Sie, wo die Daten gespeichert werden und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind.

Die DSGVO verlangt außerdem angemessene Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO). Am Automaten heißt das vor allem: eigene Zugangsdaten je Person für das Portal des Anbieters, starke Passwörter und keine geteilten Konten. Terminals mit eigener Mobilfunkverbindung binden Sie nicht in das Firmennetz des Standortgebers ein; so bleiben Ihre Daten von seinem Netz getrennt. Für Kamera, App oder Kundenkonten führen Sie in der Regel ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).

Erheben Sie selbst personenbezogene Daten, etwa über eine App oder ein Kundenkonto, informieren Sie die Betroffenen nach den Informationspflichten der Art. 12 ff. DSGVO. Am Automaten eignet sich dafür ein kurzer Hinweis mit QR-Code, der auf die vollständige Datenschutzerklärung führt.

Videoüberwachung am Automaten

Für Kameras privater Betreiber gilt Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO; § 4 BDSG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Private nicht anwendbar. Die Überwachung muss für ein berechtigtes Interesse erforderlich sein, etwa den Schutz vor Aufbruch, und die Interessen der Gefilmten dürfen nicht überwiegen. Halten Sie diese Abwägung schriftlich fest und beachten Sie:

  • nur den Automaten und den Bereich direkt davor erfassen, keine Gehwege, Sitzplätze oder Arbeitsplätze
  • keine Tonaufnahme
  • ein Hinweisschild vor dem erfassten Bereich mit Verantwortlichem, Zweck und Kontakt, nach dem Muster der Datenschutzkonferenz
  • Aufnahmen nur kurz speichern und dann automatisch löschen
  • den Betriebsrat des Standortgebers beteiligen, wenn die Kamera Beschäftigte erfassen kann

Der Standortgeber muss der Kamera zustimmen. Regeln Sie im Aufstellungsvertrag, wer Verantwortlicher ist und wer Aufnahmen einsehen darf.

So gehen Sie vor

  1. Datenflüsse notieren: je Automat Zahlung, Telemetrie, App und Kamera erfassen.
  2. Verträge prüfen: Unterlagen der Anbieter auf Auftragsverarbeitung prüfen und ablegen.
  3. Zugänge sichern: Portal-Zugänge je Person anlegen und Passwörter sicher verwahren.
  4. Kamera nur mit Plan: Abwägung dokumentieren, Blickwinkel begrenzen, Schild anbringen, Löschfrist einstellen.
  5. Informieren: Datenschutzhinweise bereitstellen, etwa per QR-Code am Automaten.

Checkliste

  • Datenflüsse je Automat dokumentiert
  • Auftragsverarbeitung geregelt, wo nötig
  • Zugänge personenbezogen und geschützt
  • Kamera nur mit Abwägung, Schild und Löschfrist
  • Datenschutzhinweise am Gerät erreichbar

Quellen

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f, Art. 12 ff., Art. 28, Art. 30 und Art. 32
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 4, und Bundesverwaltungsgericht zur Videoüberwachung durch Private
  • Datenschutzkonferenz (DSK): Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ mit Musterschildern
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen

Wie Sie den Vertrag mit dem Zahlungsanbieter vorbereiten, zeigen die Anleitungen Nayax-Konto eröffnen und freischalten und Nayax Core: Maschine und Gerät einrichten im Hilfe-Center; was die Telemetrie liefert, beschreibt der Beitrag Telemetrie: Bestand und Verkäufe aus der Ferne. Antworten auf Einzelfragen finden Sie unter den häufigen Fragen zur Zahlung.

Passend zum Thema

Passendes Zubehör

Mehr ansehen:Zahlungssysteme

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Darf ich meinen Automaten mit einer Kamera überwachen?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung ist eine Kamera nur nach einer dokumentierten Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Kunden zulässig. Erfassen Sie dann nur das Gerät und den Bereich direkt davor, nehmen Sie keinen Ton auf, weisen Sie mit einem Schild schon vor dem erfassten Bereich darauf hin und speichern Sie Aufnahmen nur kurz. Erfasst die Kamera Beschäftigte, beziehen Sie Standortgeber und Betriebsrat ein; mechanischen Schutz beschreibt der Beitrag Vandalismus, Diebstahl und Sicherheit. Diese Antwort ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Was ist eine Telemetrie-Einheit?

Eine Telemetrie-Einheit macht Betriebsdaten Ihres Automaten aus der Ferne abrufbar, etwa Verkäufe, Füllstände und technische Statusmeldungen. So planen Sie das Nachfüllen nach aktuellen Verkaufsdaten, reagieren schneller auf Störungen und haben eine Grundlage für Ihre Auswertungen. Im Komplettpaket Karte ist die Telemetrie über das Kartenterminal Nayax Onyx bereits enthalten.

Braucht das Kartenterminal Internet oder WLAN am Standort?

Nein, Onyx und VPOS Touch bringen ein Mobilfunkmodem mit eingesetzter SIM-Karte mit und übertragen Zahlungen und Telemetrie über das Mobilfunknetz. Prüfen Sie deshalb den 4G-Empfang am Stellplatz; ist er schwach, schließen Sie das Terminal per LAN an, denn ein eingebautes WLAN hat der VPOS Touch nicht. Gebrauchte Terminals, die nur 2G oder 3G kennen, setzen Sie besser nicht ein, weil diese Netze abgeschaltet sind oder in den nächsten Jahren abgeschaltet werden. Die Schritte zeigt die Anleitung Nayax Onyx einbauen und testen.

Wie sehe ich, was verkauft wurde?

Mit einer Telemetrie-Einheit sehen Sie Verkäufe und Füllstände aus der Ferne; im Komplettpaket Karte ist sie über das Kartenterminal bereits enthalten. Bei SandenVendo-Geräten lesen Sie die Verkaufsdaten außerdem per EVA-DTS direkt am Gerät aus. Die Daten helfen Ihnen beim Nachfüllen, bei Abrechnungen und bei steuerlichen Auswertungen.

Weiterlesen

Verwandte Beiträge

Alle Beiträge zu „Recht und Pflichten“

Weiter im Thema

Persönliche Beratung

Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gern.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder fordern Sie Ihr Angebot an.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden