Recht und Pflichten

Preisangaben am Automaten

Endpreise, Pfand und gut lesbare Schilder: was die Preisangabenverordnung am Automaten verlangt und wo Preise am Gerät stehen können.

  • Lesezeit 3 Min.
  • Stand 07.10.2026

Ihre Kunden müssen vor dem Kauf erkennen, was ein Artikel kostet. Am Automaten gibt es keine Kasse und kein Personal, das Fragen beantwortet; der Preis gehört deshalb gut sichtbar an das Gerät. Dieser Beitrag zeigt, was die Preisangabenverordnung verlangt und wo Preise am Automaten stehen können.

Was die Preisangabenverordnung verlangt

Kaufen bei Ihnen Verbraucher ein, etwa Besucher, Gäste, Mitglieder oder Mitarbeitende, geben Sie nach der Preisangabenverordnung Gesamtpreise an, also Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Haben Sie Ihre Preise ohne Steuer kalkuliert, rechnen Sie sie vor dem Programmieren in Endpreise um. Einen Grundpreis je Kilogramm oder Liter brauchen Sie bei Waren aus Getränke- und Verpflegungsautomaten nicht.

Ein Pfand nennen Sie neben dem Preis und rechnen es nicht in ihn ein, auch wenn der Kunde am Automaten beides zusammen bezahlt; wie Pfand und Rücknahme funktionieren, zeigt der Beitrag Pfand, Rücknahme und Mehrweg am Automaten. Für Kartenzahlungen dürfen Sie von Verbrauchern keinen Aufschlag verlangen, setzen Sie Kartenpreise deshalb nie höher als die Barpreise. Bei Heißgetränken und anderer loser Ware stehen außerdem die Allergene gut lesbar am Gerät, wie der Beitrag Lebensmittelrecht und Kennzeichnung erklärt.

Wo Preise am Automaten stehen

  • An der Etage: Bei Glasfront-Automaten sehen Kunden die Ware hinter der Scheibe; Preisschilder an der Etage ordnen jedem Fach seinen Preis zu.
  • Im Display: Nach der Auswahl zeigt das Display des Automaten den Preis, bevor bezahlt wird.
  • Auf dem Touchdisplay: Geräte mit Touchdisplay wie der G-Snack Design Touch zeigen zusätzlich Produktinformationen; beim X10 Dual Screen informiert das Kundendisplay außen.
  • Als Aushang: Eine Übersicht mit Sortiment und Preisen am Gerät oder daneben hilft, wenn Artikel häufig wechseln.

Welche Darstellung zu Ihrem Gerät passt, hängt von der Bedienung ab. Wichtig ist, dass jeder Preis eindeutig einem Artikel zugeordnet ist und Kunden ihn vor der Zahlung sehen.

Anzeige und Programmierung stimmen überein

Die Preise programmieren Sie bei SandenVendo-Geräten direkt am Gerät, beim X10 Dual Screen über das Touchdisplay im Innenraum. Ändern Sie einen Preis, passen Sie auch Schilder und Aushänge an. Prüfen Sie nach jeder Änderung mit einem Testkauf, ob der angezeigte und der berechnete Preis übereinstimmen.

Weichen Schild und Display voneinander ab, verunsichert das Ihre Kunden, und Beschwerden erreichen oft zuerst den Standortgeber. Führen Sie deshalb eine Preisliste je Automat und gleichen Sie sie bei jeder Änderung mit der Anzeige ab.

Gut lesbar anbringen

Preisschilder sollten aus normaler Entfernung lesbar sein, auch bei Gegenlicht und am Abend. Achten Sie darauf, dass Schilder nicht von Ware verdeckt werden und beim Befüllen nicht verrutschen. An Outdoor-Geräten verwenden Sie witterungsbeständige Schilder; beim G-Snack Outdoor hält das beheizte Antikondensglas die Scheibe klar. Halten Sie Ersatzschilder bereit, damit Sie bei einer Sortimentsänderung nicht improvisieren müssen.

Checkliste für die Preisauszeichnung

  • Jeder Preis ist eindeutig einem Artikel oder Fach zugeordnet.
  • Alle Preise für Verbraucher sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
  • Das Pfand steht neben dem Preis und ist nicht eingerechnet.
  • Kartenpreise liegen nicht über den Barpreisen.
  • Aktionen und geänderte Preise stimmen an Schild und Display überein.
  • Am Gerät steht, wie Kunden Sie bei Rückfragen oder Erstattungen erreichen.

Wie Sie die Höhe Ihrer Preise festlegen, beschreibt der Beitrag Verkaufspreise am Automaten festlegen.

Fragen zur Preisprogrammierung an Ihrem Gerät beantworten wir über die Kontaktseite; eine rechtliche Beratung geben wir nicht.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Wie zeichne ich die Preise am Automaten richtig aus?

Gegenüber Verbrauchern zeigen Sie Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und ordnen jeden Preis eindeutig einem Produkt zu, etwa mit Preisschildern an der Ebene oder im Display. Einen Grundpreis je Kilogramm oder Liter brauchen Sie bei Getränke- und Verpflegungsautomaten nicht, das Pfand weisen Sie aber neben dem Preis gesondert aus. Wo Preise am Automaten stehen können und wie Sie Anzeige und Programmierung abgleichen, zeigt der Beitrag zu Preisangaben am Automaten. Diese Antwort ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Darf ich für Kartenzahlungen einen Aufschlag verlangen?

Gegenüber Verbrauchern nicht: Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die zu einem Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte verpflichtet, und ein höherer Kartenpreis wäre ein solcher Aufschlag. Setzen Sie Kartenpreise deshalb nie höher als die Barpreise und nutzen Sie keine Aufschläge je Zahlart im Terminal; ein niedrigerer Kartenpreis als Rabatt ist nach unserer Lesart zulässig. Wie Sie Kartengebühren in Ihre Preise einrechnen, zeigt der Beitrag Verkaufspreise am Automaten festlegen. Diese Antwort ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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